6. Zürcher Stiftungsrechtstag: Die Gelegenheit aktuelle Entwicklungen zu diskutieren

Der Zürcher Stiftungsrechtstag findet seit 2010 alle zwei Jahre statt und hat sich als Plattform für den Dialog zwischen Wissenschaft und Praxis etabliert. Drei Fragen an den Initianten Prof. Dr. Dominique Jakob, Leiter des Zentrums für Stiftungsrecht an der Universität Zürich:

Was möchten Sie mit dem Stiftungsrechtstag bewirken?

Dominique Jakob (DJ): Der Stiftungsrechtstag strebt danach, nicht nur Wissen zu vermitteln und den Teilnehmenden die aktuellen Entwicklungen näher zu bringen, sondern auch verschiedene Interessengruppen in einem anregenden Ambiente zu vereinen: Stifterinnen, Stiftungen, Beratungspraxis, Aufsichts- und Steuerbehörden, Politik. Dieses Jahr ist es besonders spannend: Am 1.1.2024 tritt ein neues Stiftungsrecht in Kraft und es ist das erste Mal, dass die Auswirkungen auf die verschiedenen Praxisgruppen umfassend miteinander diskutiert werden können.

Was zeichnet das Schweizer Stiftungsrecht und den Stiftungsstandort Zürich aus?

DJ: Das Schweizer Stiftungs- und Gemeinnützigkeitsrecht besticht – nach wie vor – durch seine Liberalität und Weitmaschigkeit. Allein: Die Praxis der Behörden ist bisweilen viel strenger, als dies vom rechtlichen Rahmen vorgegeben wäre. Als Beispiel sei hier die Praxis verschiedener kantonaler Steuerämter genannt, die vielen modernen Entwicklung noch kritisch gegenüberstehen. Hier könnte die Standortinitiative im Kanton Zürich ansetzen – entsteht hieraus ein neues «Leitbild» für Stiftungen, könnte das zu einem Boom am Standort Zürich (und weiteren mitziehenden Standorten) führen.

Wie hängt die Entwicklung des Sektors mit dem Stiftungsrecht zusammen?

DJ: Die Entwicklung ist immer auch ein Spiegel der rechtlichen Rahmenbedingungen. Stifterinnen gehen dorthin, wo sie ihre Ziele verwirklichen können. Zürich etwa hat in absoluten Zahlen die meisten Stiftungen – blickt man auf die Stiftungsdichte, ist der Kanton aber unter dem Durchschnitt. In einer Gesamtbetrachtung darf es freilich nicht sein, dass man heute einer stiftungswilligen Person raten muss, eine Stiftung nicht in gewissen Kantonen zu errichten. Hier setzt nun wieder der Stiftungsrechtstag an, an dem wir dafür eintreten, durch den öffentlichen Dialog mit den Entscheidungsträgen tatsächlich etwas zu verbessern. Ich würde mich sehr freuen, wenn das auf möglichst grosses Interesse stossen würde.

Alle Informationen zum 6. Zürcher Stiftungsrechtstag finden sich hier.

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