Frisch publiziert – Die Honorierungsstudie für Förderstiftungen

Lesen Sie in der neu publizierten Honorierungsstudie wie Stiftungsratsmitglieder honoriert und Mitarbeitende entlohnt werden. Diese Studie wurde von SwissFoundations initiiert und vom Center for Philanthropy Studies (CEPS) der Universität Basel in Zusammenarbeit mit Rochester-Bern Executive Programs der Universität Bern durchgeführt. 

Die Studie bietet einen Überblick zur Honorierung und Entlohnung in gemeinnützigen Förderstiftungen in der Schweiz. Insgesamt haben u.a. 250 Stiftungsratsmitglieder an der Umfrage teilgenommen.  

Die Ergebnisse im Überblick 

Die Studie macht deutlich, dass Entschädigungen von Stiftungsratsmitgliedern durchaus üblich sind, jedoch auf sehr niedrigem Niveau, verglichen mit Entschädigung in Verwaltungsräten von privatwirtschaftlichen oder öffentlichen Unternehmen gleicher Grösse. 

Honorierung des Stiftungsrats 

  • In rund drei Viertel der Stiftungen, die eine Honorierung auszahlen, gibt es ein Entschädigungsreglement. 
  • 46 % der Stiftungen, die eine Honorierung auszahlen, veröffentlichen die Höhe gegenüber der Stiftungsaufsicht und 27 % kommunizieren sie öffentlich im Jahresbericht. 39 % veröffentlichen die Höhe der Honorierung nicht. 
  • 46 % der Stiftungen zahlen ein Honorar, die anderen 53 % können sich aufgrund der Grösse keine Honorierung leisten oder eine Honorierung ist gemäss Stiftungsurkunde nicht zulässig. 
  • Die Honorierung des Stiftungsrats fällt insgesamt sehr gemässigt aus, der Median liegt bei einer Jahrespauschale von CHF 3’000, Jahrespauschalen von mehr als CHF 10’000 sind sehr selten. 
  • Die wichtigsten Kriterien für die Höhe der Jahrespauschale sind Stiftungscharakteristika wie Vermögen und Ausschüttungsvolumen. Ebenso einen Erklärungsanteil leisten aufwandsbezogene Kriterien wie Anzahl Sitzungen oder Stunden für die Vor- und Nachbereitung. Keinen Einfluss haben die persönlichen Merkmale der Stiftungsratsmitglieder. 

Entlohnung von Geschäftsführung und Mitarbeitenden 

  • Im Schnitt verdient eine Person in der Geschäftsführung CHF 158’000 in einem 100 %-Pensum, jedoch bestehen Unterschiede nach Tätigkeitsbereichen. Eine Person im Projektmanagement verdient durchschnittlich CHF 110’000 in einem 100 %-Pensum. 
  • 50 % der Gehälter von Geschäftsführungsmitgliedern liegen zwischen CHF 120’000 und CHF 180’000, bei Projektmitarbeitenden liegen die mittleren 50 % zwischen CHF 89’400 und CHF 123’300. 

Die komplette Studie finden Sie hier.
Die französische Übersetzung wird Mitte Mai veröffentlicht.
 

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