Der Schweizer Stiftungsreport 2019

Der Schweizer Stiftungsreport erscheint jährlich und ist die wichtigste Informationsquelle zu Zustand und Entwicklung des Schweizer Stiftungssektors. Er zeigt auf einen Blick alle aktuellen und relevanten Zahlen, Fakten und Trends. Der Themenschwerpunkt der zehnten Ausgabe des Schweizer Stiftungsreports, #NextPhilanthropy, richtet den Blick über die Grenze und in die Zukunft. Die zahlreichen Gastbeiträge bringen aktuelle Themen wie Datenschutz und Stiftungskooperationen zur Sprache.

Zahlen & Fakten – Weniger Gründungen, mehr Liquidationen

Das Wachstum im Schweizer Stiftungssektor hat sich im vergangenen Jahr deutlich abgeschwächt. Die Anzahl der neu gegründeten Stiftungen liegt mit 301 auf dem tiefsten Stand seit 20 Jahren. Gleichzeitig wurden 2018 so viele Stiftungen liquidiert wie noch nie. Mit 13’169 gemeinnützigen Stiftungen hält die Schweiz aber immer noch eine internationale Spitzenposition und weist pro Kopf sechsmal mehr Stiftungen auf als die USA oder Deutschland.

Demografie des Stiftungsrats

Ein Stiftungsratsmandat ist nach wie vor im besten Sinn des Wortes ein Ehrenamt. In den 13’169 gemeinnützigen Schweizer Stiftungen waren Ende 2018 insgesamt 62’102 Stiftungsrätinnen oder -räte aktiv. 2.1% dieser Personen sind in drei oder vier Stiftungsräten engagiert, was auf eine wenig verbreitete Ämterkumulation im Schweizer Stiftungswesen hindeutet. Weniger vorteilhaft zeigt sich die Diversität im Stiftungswesen. Fast ein Drittel aller Stiftungsratsgremien ist rein männlich besetzt, wogegen nur gerade 2.1% ausschliessliche Frauengremien sind. Wenn der Frauenanteil im Schweizer Stiftungssektor mit 28% auch über demjenigen von Verwaltungsräten in der Wirtschaft (19%) liegt, zeigt sich hier ein deutlicher Nachholbedarf.

Rechtliche Entwicklungen

Im Bereich der Rechtsprechung waren im vergangenen Jahr mehrere bedeutsame Entscheide zu verzeichnen, mit Konsequenzen für die Rechte und Pflichten von Stiftungsräten. Auffallend ist die Tendenz der Gerichte, den Zugang zur Stiftungsaufsichtsbeschwerde zu erschweren, wie Prof. Dr. Dominique Jakob, Leiter des Zentrums für Stiftungsrecht an der Universität Zürich, feststellt: «Das Bundesgericht hat im Fall der Biedermann-Stiftung der abgesetzten Stiftungsrätin das Beschwerderecht abgesprochen. Mit diesem und weiteren Entscheiden entziehen die Gerichte gerade jenen Personen ein wichtiges Governance-Instrument, die frühzeitig über allfällige Fehlentwicklungen innerhalb einer Stiftung Bescheid wissen. Eine mehr als bedauerliche Entwicklung, die sich auf Dauer als nachteilig für den Stiftungssektor erweisen kann.» Die geplante Unterstellung gemeinnütziger Stiftungen mit Auslandsbezug und eigenem Vermögen unter den Automatischen Informationsaustausch weist auf eine andere bedenkliche Entwicklung hin: Immer häufiger sind gemeinnützige Organisationen von Finanzmarktregulierungen betroffen, die weder für sie entwickelt wurden noch inhaltlich auf sie passen.

Hrsg.: Beate Eckhardt, SwissFoundations; Prof. Dr. Dominique Jakob, Zentrum für Stiftungsrecht; Prof. Dr. Georg von Schnurbein, Center for Philanthropy Studies (CEPS)

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