Eckenstein-Geigy Stiftung

Förderung gemeinnütziger, kultureller und karitativer Werke, Institutionen und Projekte. Die Stiftung kann im Rahmen ihres Zweckes bestehende Institutionen öffentlichen oder privaten Rechtes unabhängig von deren Organisationsform finanziell oder durch aktive Mithilfe (z.B. Organisation einer Finanzierung) unterstützen. Sie kann auch im Rahmen des Stiftungszweckes eigene Institutionen schaffen oder zeitlich begrenzte Aktionen selbst durchführen. 

← Zurück zur Übersicht

Newsletter

Bleiben Sie über die Stiftungswelt im Bilde! Wir berichten über aktuelle Debatten und Diskurse, reflektieren politisch-rechtliche Entwicklungen und weisen Sie auf Publikationen und Weiterbildungen hin.