Praxisentwurf MWSTG «eng verbundene Personen»: Gemeinnützige Stiftungen sollen nicht als «eng verbundene Personen» gelten

In seiner Stellungnahme vom 8. März 2022 bezieht sich SwissFoundations, der Dachverband der Schweizer Förderstiftungen, auf den ersten Praxisentwurf MWSTG der eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zum Thema «eng verbundene Personen» vom 28. Januar 2022. SwissFoundations ist klar der Meinung, dass gemeinnützige Stiftungen NICHT als «eng verbundene Personen» gelten sollen. 

Der erste Praxisentwurf MWSTG zum Thema «eng verbundene Personen» definiert, wann eine Stiftung oder ein Verein als eng verbunden gilt. Bei Naturalspenden an eng verbundene Personen unterstellt der Praxisentwurf ein Leistungsverhältnis. Dies hätte zur Folge, dass pro bono Leistungen in Form von Naturalspenden, die insbesondere von Unternehmen an Corporate Foundations gehen, von der Mehrwertsteuer erfasst würden. 

 SwissFoundations lehnt den Praxisentwurf entschieden ab. Nach enger Zusammenarbeit mit der gegründeten pro bono Arbeitsgruppe vertritt SwissFoundations in seiner neunseitigen Stellungnahme die Ansicht, dass gemeinnützige Stiftungen, und insbesondere Corporate Foundations, nicht als «eng verbundene Personen» gelten sollen. 

 Dies sind die Gründe, warum die Arbeitsgruppe und SwissFoundations den ersten Praxisentwurf ablehnen: 

  1. Es entspricht nicht dem Willen des Gesetzgebers, gemeinnützige Organisationen von Art. 3 lit. h Ziff. 2 MWSTG zu erfassen. 
  2. Eine zu verhindernde Missbrauchsgefahr liegt bei Corporate Foundations nicht vor. 
  3. Die Qualifizierung der Naturalspende als Leistung ist nicht sachgerecht und verstösst gegen die Bundesverfassung (BV) sowie das Mehrwertsteuergesetz (MWSTG). 
  4. Die im Praxisentwurf vorgesehene Lösung ist widersprüchlich im Steuerkontext. 
  5. Die Definition der «eng verbundenen Personen» gemäss Praxisentwurf ist bei Stiftungen per se nicht erfüllt. 
  6. Der Praxisentwurf trägt der vielfältigen Ausgestaltung der Mittel und Ressourcen von Corporate Foundations keine Rechnung. 
  7. Es liegt eine Kompetenzüberschreitung mit Blick auf das «in Rechnung stellen» vor. 
  8. Bei richtiger Betrachtung wäre der Eigenverbrauchstatbestand zu prüfen, der jedoch bei Corporate Foundations nicht vorliegt. 

Da der erste Praxisentwurf bereits in allen drei Amtssprachen publiziert wurde, wird die definitive Praxis direkt in die webbasierten Publikationen der ESTV integriert. Der genaue Zeitpunkt der Bekanntmachung der definitiven Praxis ist unbekannt. 

Zur ausführlichen Stellungnahme von SwissFoundations: Stellungnahme SwissFoundations

Hier finden Sie den genauen Wortlaut des ersten Praxisentwurf MWSTG zum Thema „eng verbundene Personen“ vom 28. Januar 2022: kg-eng-verbundene-personen-d (2).pdf

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