Eidgenössische Aufsichtsbehörde (ESA) aktualisiert ihr Merkblatt zum Tätigkeitsbericht im Rahmen der Jahresberichterstattung

Stiftungen, die der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA) unterstehen, müssen jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht einreichen. Am 11. Dezember 2025 hat die ESA ihr Merkblatt aktualisiert, das beschreibt, welche Unterlagen und Informationen dafür erforderlich sind.

Das Merkblatt gibt vor, welche Angaben zur Organisation der Stiftung, zu den Aktivitäten im Berichtsjahr und zu den Finanzen enthalten sein müssen. Es gilt ab sofort und muss erstmals für die Jahresberichterstattung des Geschäftsjahres 2025 verwendet werden.

Schon bei der Entwurfsphase im Frühjahr 2025 konnten SwissFoundations und proFonds der ESA Vorschläge für Anpassungen, Präzisierungen und Klarstellungen machen. Diese Hinweise sind in der endgültigen Version berücksichtigt worden.

Das Merkblatt hilft, die Qualität der Tätigkeitsberichte zu verbessern. Gleichzeitig dürfte es dazu beitragen, dass weniger Unterlagen nachgereicht werden müssen und Rückfragen sowohl seitens der ESA als auch der Stiftungen seltener auftreten.

Hier geht es zum Merkblatt.

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