Die Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht werden erhöht

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. November 2023 die Verordnung über die Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA) revidiert. Die ESA-Gebühren werden zur Kostendeckung angehoben, womit pro beaufsichtigte Stiftung, die durchschnittliche Jahresgebühr von 1000 auf 1200 Franken steigt. Die neue Verordnung tritt auf den 1. Januar 2024 in Kraft.

Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) beaufsichtigt mehr als 5000 Stiftungen und hat die Pflicht, für ihre Tätigkeit kostendeckend Gebühren zu erheben. Gleichzeitig muss sie künftig über mehr Ressourcen verfügen, um ihre laufenden Aufgaben wahrnehmen zu können und den Arbeitsrückstand aufzuholen. Zu diesem Schluss kam die Eidgenössische Finanzkontrolle in einem Prüfbericht. Dies hat zur Folge, dass die Gebührenrahmen angehoben werden müssen und deren Festlegung vereinfacht wird. Die Erhöhung beläuft sich auf rund 200 Franken pro Jahr und Stiftung, womit die durchschnittliche Jahresgebühr von 1000 auf 1200 Franken steigt.

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Newsletter von Nils Güggi, Leiter ESA

Position SwissFoundations

Als Verband der Schweizer Förderstiftungen ist SwissFoundations grundsätzlich an einer starken Aufsicht über den Stiftungssektor interessiert und kann die Gründe der ESA für einen Ausbau ihrer Ressourcen im Kern nachvollziehen.
Im Dialog mit der ESA hat SwissFoundations jedoch auch wesentliche Kritikpunkte zur angekündigten Erhöhung angebracht, welche aber bedauerlicherweise nicht im Revisionsbeschluss aufgenommen wurden.

Zusammenfassend bemängelte SwissFoundations, dass die Aufsichts-Prozesse nach Einführung von eESA zwar heutzutage digitaler, aber für die Stiftungen nicht einfacher, sondern im Gegenteil teilweise sogar deutlich aufwändiger geworden sind. Dies wäre in Sachen Aufwandskosten zu berücksichtigen.
Zudem sollen Stiftungen, die ihren Aufsichtspflichten sach-, und fristgerecht nachkommen, nicht die zusätzlichen Aufsichtstätigkeiten für pflichtverletzende, nachlässige Stiftungen quersubventionieren müssen.

Dass es zur Revision keine offizielle formelle Anhörung der Sektorstimmen gab, hält SwissFoundations für ein gravierendes Versäumnis. Schliesslich werden die anfallenden Gebühren jeweils direkt aus dem Vermögen der nicht gewinnorientierten Stiftungen bezahlt. Sie schmälern somit die Möglichkeiten von Stiftungen, gemeinnützig zu wirken. Entsprechend wäre es zu begrüssen gewesen, wenn allen Beaufsichtigten bzw. Gebührenzahlenden die Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt hätten.

SwissFoundations wird auch zukünftig den direkten Austausch mit der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht nutzen, um sich für die Interessen der Verbandsmitglieder einzusetzen.

(Alle Anmerkungen von SwissFoundations finden Mitglieder im geschützten Downloadbereich.)

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