Die Aufhebung der bisherigen AIA-Ausnahmebestimmungen führt zu einschneidenden Auswirkungen für gemeinnützige Stiftungen in der Schweiz

Im Zuge einer Revision der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) und aufgrund der vom Global Forum über Transparenz ausgesprochenen Empfehlungen plant die Schweiz, die bestehenden Ausnahmebestimmungen für gemeinnützige Stiftungen im Bereich des AIA aufzuheben. Die Streichung dieser Ausnahmeregelungen wird für den Gemeinnützigkeitssektor einschneidende Konsequenzen zeitigen. Der Bundesrat hat am 27. Februar die Vernehmlassung zu AIA eröffnet, sie läuft bis zum 12. Juni. Eine erste Auslegeordnung und Analyse von SwissFoundations, unter Einbezug Schweizer und internationaler Experten, steht jetzt zum Download zur Verfügung.

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