Der «Beobachter» verkennt den Nutzen der Förderstiftungen – Ein SwissFoundations Kommentar

Am Beispiel der Jacobs Stiftung hinterfragt die Zeitschrift «Beobachter» in einem jüngst erschienen Artikel die Steuerbefreiung und damit den Wert dieser Stiftung für den Standort Zürich. 

Dabei wird auch die von PWC und SwissFoundations gemeinsam erarbeitete Studie «Stiftungen – Ein gutes Geschäft für die Gesellschaft» aus dem Jahre 2019 herangezogen und in Frage gestellt.  Deshalb stellt SwissFoundations richtig, was der «Beobachter» darstellt. Der Fall hat zudem im Zusammenhang mit der aktuellen Initiative des Kantons Zürichs zur Stärkung des Stiftungsstandorts eine höhere Bedeutung. 

Zunächst ist festzuhalten, dass die Jacobs Stiftung als eine der transparentesten Stiftungen in der Schweizer Landschaft Vorbildcharakter hat. Dass genau dies nun zu ihrem Nachteil in unsachlicher Weise ausgelegt wird, dient niemandem. 

Der «Beobachter» behauptet im Wesentlichen, die Steuerbefreiung sei ungerechtfertigt, da zu wenig Geld insgesamt und davon ein grösserer Anteil an die falsche Empfängerin (eine Universität in Deutschland) ausgeschüttet worden sei. Die Studie von PWC und SwissFoundations, wonach eine steuerbefreite Stiftung ein gutes Geschäft für die Gesellschaft sei, stimme nicht. Fakt ist, dass die Jacobs Stiftung tatsächlich einen grösseren Teil ihrer Zuwendungen der Jacobs Universität in Bremen überwiesen hatte. Daneben gehört aber auch die Universität Zürich zu den bedeutenden Empfängerinnen von Donationen der Stiftung. Hinzu kommen zahlreiche Arbeitsplätze in der Stiftung selbst. Nicht unbedeutend ist, dass auch der Sitz der Jacobs Holding, die sehr wohl Steuern bezahlt, in Zürich domiziliert ist. Sowohl die Jacobs Stiftung wie auch die Jacobs Holding könnten in Zug oder im Kanton Schwyz ansässig sein. Der Ertrag für den Kanton Zürich wäre dann 0 Fr. Also weniger als jetzt. Trotz Steuerbefreiung.

Genau diese volkswirtschaftliche Bedeutung hat der Regierungsrat des Kantons Zürich erkannt, als er Ende 2021 die Initiative zur Förderung des Stiftungsstandorts beschlossen hat: Stiftungen müssen sich nicht in Zürich ansiedeln. Aber wenn sie es tun, profitieren auch bei international tätigen Stiftungen nicht nur lokale Institutionen wie die Universität, das Opernhaus oder das Kinderspital. Es werden auch qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen und Vermögen im Umfeld der Stiftung nach Zürich gebracht, von welchen der Finanzplatz profitiert. 

Im Falle der Jacobs Stiftung hat der Kanton Zürich in weiser Voraussicht erkannt, welchen Wert eine grosse internationale Stiftung für den Standort Zürich hat und entsprechend die Rahmenbedingungen gesetzt, die ihr Gedeihen zum Vorteil Zürichs ermöglicht. 

Tags

Newsletter

Bleiben Sie über die Stiftungswelt im Bilde! Wir berichten über aktuelle Debatten und Diskurse, reflektieren politisch-rechtliche Entwicklungen und weisen Sie auf Publikationen und Weiterbildungen hin.