Neues Trustrecht: Der Schweizer Trust soll harmonisch in die bestehende Rechtsordnung eingefügt werden

Die Rechtskommission des Ständerats reichte am 26. April 2018 die Motion «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung» (18.3383) ein und beauftragte damit den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen für ein Schweizer Trustrecht, den sogenannten «Schweizer Trust» zu schaffen. Zu dessen Umsetzung publizierte der Bundesrat am 12. Januar 2022 den Vorentwurf samt erläuterndem Bericht und eröffnete gleichzeitig die Vernehmlassung mit Frist bis zum 30. April 2022. SwissFoundations hat am 19. April eine Stellungnahme auf Deutsch und Französisch eingereicht. 

Der Trust ist die Zuwidmung von Vermögenswerten durch einen oder mehrere Begründer zu einem Sondervermögen, das von einem oder mehreren Trustees im Interesse eines oder mehrerer Begünstigter gehalten und verwaltet wird und separat vom Privatvermögen des Trustees verwaltet werden muss. Er stammt ursprünglich aus dem angelsächsischen Raum und ist insbesondere ein Instrument zur Vermögensverwaltung sowie zur Nachlassplanung. Der Trust weist viele Ähnlichkeiten mit Stiftungen auf, jedoch auch gewisse Unterschiede, wie z.B. dass er keine juristische Person ist und nur für eine beschränkte Dauer eingesetzt werden kann (rule against perpetuities).  

Bisher mussten die Akteure in der Schweiz auf ausländische Trusts zurückgreifen, die in der Schweiz anerkannt werden mussten. Neu soll die Errichtung eines Trusts auch nach Schweizer Recht möglich sein. Dazu schlägt der Bundesrat die Einführung des neuen Rechtsinstituts des Trusts in den Art. 529a ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) vor. Zum Inhalt des entsprechenden Vorentwurfs im Überblick hat SwissFoundations bereits berichtet. 

SwissFoundations hat sich sowohl mit dem Vorentwurf sowie dem erläuternden Bericht als auch mit den damit verbundenen Auswirkungen auseinandergesetzt und sich mittels Stellungnahmen auf Deutsch und Französisch in den politischen Prozess eingebracht. Als Stimme der Schweizer Förderstiftungen ist SwissFoundations der Ansicht, dass ein Schweizer Trust harmonisch in die bestehende Rechtsordnung eingefügt werden muss. Er darf nicht so ausgestaltet werden, dass er zur Konkurrenz oder zur Alternative insbesondere zu den gemeinnützigen Stiftungen wird. Zudem ist eine Erweiterung der zulässigen Trustzwecke nicht anzustreben. Schliesslich soll auch Art. 335 ZGB revidiert werden, um grosse Wertungswidersprüche zu vermeiden. 

Die Stellungnahme von SwissFoundations ist hier abrufbar. 

Der Vorentwurf und der erläuternde Bericht sind hier abrufbar. 

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