Reduktion der Vorlage Luginbühl

Am 5. März 2020 hatte SwissFoundations seine Stellungnahme zur Parlamentarischen Initiative Luginbühl eingereicht. Darin unterstützte SwissFoundations von den acht vorgeschlagen Massnahmen zur Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz nachdrücklich die Vorschläge zur Verankerung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde auf Gesetzesebene sowie der Honorierungsmöglichkeit von Stiftungsräten gemeinnütziger Stiftungen. Der Vernehmlassungsbericht vom 6. August 2020 fasst die eingegangenen Stellungnahmen zusammen.

Am 3. September 2020 hat die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) beschlossen, die Vorlage auf die zwei Punkte zu reduzieren, die in der Vernehmlassung unbestritten waren: Die «Vorschläge zur Optimierung der Stifterrechte betreffend Organisationsänderungen» sowie «die Vereinfachung von Änderungen der Stiftungsurkunde». Die anderen sechs Vorschläge werden von der RK-S nicht weiterverfolgt, da sie «sehr kontrovers aufgenommen» worden seien. Damit konnten sich die Kantone weitgehend durchsetzen, die insbesondere die steuerrechtlichen Bestimmungen abgelehnt haben, vgl. Medienmitteilung der RK-S vom 4. September 2020.

Es ist bedauerlich, dass es die RK-S versäumt hat, das Ergebnis dieses naturgemäss heterogenen Diskurses im Vernehmlassungsverfahren zugunsten besserer Lösungen zu nutzen. Gerade in dem umstrittenen Bereich der Honorierung von Stiftungsräten wäre eine Regelung sinnvoll gewesen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Gleiches gilt für die Stiftungsaufsichtsbeschwerde im Bereich der Rechtsprechung. Es bleibt abzuwarten, welchen finalen Entwurf die RK-S dem Ständerat vorlegen wird.

Die liberalen Rahmenbedingungen in der Schweizer Gesetzgebung sind Grundlage für den Erfolg des Schweizer Stiftungsstandorts. SwissFoundations setzt sich dezidiert für den Schutz und die Modernisierung der Stifterfreiheit und des Stiftungsstandorts ein. Die Welt verändert sich schnell. Philanthropisches Engagement erfordert Flexibilität, heute mehr denn je. SwissFoundations vertritt die Interessen seiner Mitglieder, macht sich stark für eine flexible und pragmatische Umsetzung in der Praxis und agiert gezielt bei gesetzgeberischem Handlungsbedarf.

Aktuelle Informationen finden Sie auch im Newsfeed des Zentrums für Stiftungsrecht an der Universität Zürich.

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