
Good News: Nationalrat bestätigt Ausnahme von Stiftungen und Vereinen aus dem Transparenzregister
In seiner Sitzung vom 12. Juni 2025 hat der Nationalrat mit 117 zu 63 Stimmen die im Dezember 2024 vom Ständerat beschlossene Ausnahmeregelung für Stiftungen und Vereine bestätigt. Diese sollen vom Geltungsbereich des Gesetzesentwurfs über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation wirtschaftlich Berechtigter (TJPG) ausgenommen bleiben. Ziel des Gesetzes ist es, die Geldwäschereibekämpfung in der Schweiz zu stärken und die internationalen Standards weiterhin zu erfüllen.
Damit werden Mitglieder eines Stiftungsrats oder deren Präsident:in künftig nicht im Transparenzregister namentlich aufgeführt.
Die im Rahmen der Vernehmlassung im Herbst 2024 vorgebrachten Argumente von SwissFoundations wurden somit berücksichtigt. Besonders hervorgehoben wurde, dass Stiftungen aus rechtlicher Sicht keine wirtschaftlich berechtigten Personen haben und die bestehenden Kontrollmechanismen ausreichend sind – etwa der Eintrag im Handelsregister, die staatliche Aufsicht oder die Pflicht zur unabhängigen Revision der Jahresrechnung.
Im Gegensatz dazu werden Unternehmen künftig verpflichtet sein, die wirtschaftlich Berechtigten im neuen Bundesregister offenzulegen.
Gesonderte Behandlung von Anwalts- und Notariatsverpflichtungen
Bereits im Dezember 2024 hatte der Ständerat entschieden, die geplanten neuen Sorgfaltspflichten für Anwält:innen und Notar:innen im Zusammenhang mit der Geldwäschereibekämpfung aus dem Gesetzespaket herauszulösen und separat zu behandeln.
Diese betreffen Stiftungen indirekt, da diese insbesondere bei ihrer Gründung oft von solchen Berater:innen begleitet werden. Der Ständerat wird diesen zweiten Teil des Gesetzes in seiner Sitzung vom 17. Juni 2025 behandeln.
SwissFoundations begrüsst das gestern beschlossene Ergebnis ausdrücklich – es wahrt die rechtliche Eigenheit und die spezifische Struktur der Stiftungen in der Schweiz.
Hier geht es zur Medienmitteilung des Parlaments.
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