Die Eidgenössische Steuerverwaltung schlägt neue Praxisanpassung vor: Erleichterungen für Förderstiftungen vorgesehen

Die Ende 2019 von der ESTV vorgeschlagene Praxisänderung enthält für Förderstiftungen, die in der Internationalen Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe tätig sind, relevante und positive Änderungen. SwissFoundations hat unter Beizug einer Arbeitsgruppe an der Vernehmlassung teilgenommen.

Der vorliegende Entwurf zu den Praxisanpassungen im Mehrwertsteuergesetzt schlägt vor, dass gemeinnützige Förderstiftungen zukünftig auf Leistungen, die sie im In- oder Ausland beziehen und die in Bezug zu einem Projekt in einem Entwicklungsland stehen, weder Mehrwertsteuer (bei inländischen Leistungserbringern) noch Bezugsteuer (bei ausländischen Leistungserbringern) bezahlen müssen.

Die gemeinsam mit StiftungsvertretInnen erarbeitete Stellungnahme von SwissFoundations begrüsst die Stossrichtung der Praxisanpassung ausdrücklich. Kritisch beurteilt wird vor allem die Voraussetzung, dass zum Erhalt einer Steuerbefreiung der Nachweis erbracht werden muss, dass das Projekt von einer staatlichen oder offiziellen Stelle bewilligt worden ist.

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