Verschärftes Datenschutzrecht tritt am 1. September 2023 in Kraft

Mit dem Geschäft 17.059 kam die Revision des Datenschutzrechts bzw. des Datenschutzgesetzes (DSG) ins Rollen. Das neue Datenschutzgesetz (nDSG) wurde in der Herbstsession 2020 vom Parlament beschlossen. Ziel ist ein besserer Schutz der persönlichen Daten.  

Es folgte ein Vernehmlassungsverfahren (siehe SwissFoundations Stellungnahme). Der Vernehmlassungsbericht zeigte grossmehrheitlich kritische Stimmen. Um diesen Rechnung zu tragen, hat der Bundesrat den Entwurf der Datenschutzverordnung (DSV) in mehreren Punkten angepasst: 

Die Verordnung trägt neu den Namen «Verordnung über den Datenschutz» (Datenschutzverordnung, DSV). Diese enthält in folgenden sieben Punkten Anpassungen gegenüber dem Vorentwurf: Datensicherheit, Bearbeitung durch Auftragsbearbeiter, Bekanntgabe von Personendaten ins Ausland, Pflichten des Verantwortlichen, Rechte der betroffenen Person, besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch private Personen sowie besondere Bestimmungen zur Datenbearbeitung durch Bundesorgane. Die einzelnen Änderungen können hier nachgelesen werden. Zudem beschloss der Bundesrat die Revision der Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ). 

Das neue Datenschutzgesetz (nDSG), die neue Datenschutzverordnung (DSV) sowie die revidierte Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (nVDSZ) treten alle am 1. September 2023 in Kraft. Unternehmen sowie weitere Personen, die personenbezogene Daten verarbeiten, – wozu auch Stiftungen zählen können – haben damit nun noch ca. ein Jahr Zeit, um die neuen gesetzlichen Vorschriften umzusetzen. 

Im SwissFoundations Datenschutz-Merkblatt (Download für Mitglieder, Stand Juli 2022) sind die Regelungen zum nDSG bereits eingearbeitet. Aktuell wird das Merkblatt zusätzlich an die Änderungen der DSV angepasst. SwissFoundations wird im Frühjahr 2023 für Mitglieder ein Webinar zum neuen Datenschutzrecht anbieten. 

Siehe zum Ganzen auch die Medienmitteilung des Bundesrats mit weiteren Links.

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