Neues Datenschutzgesetz verabschiedet – Zeitnahe Umsetzung wird empfohlen

Das ist passiert: 

Am 25. September 2020 wurde das neue „Datenschutzgesetz. Totalrevision und Änderung weiterer Erlasse zum Datenschutz (17.059)“ nach dreijähriger Debatte und der Bereinigung der Differenzen von Nationalrat und Ständerat nun schlussendlich verabschiedet. Die Referendumsfrist läuft bis zum 14. Januar 2021, wobei ein Referendum derzeit nicht in Sicht ist. Das Datum für das Inkrafttreten des Gesetzes ist noch nicht bestimmt, ist aber für Anfang oder Mitte 2022 zu erwarten.  

Darum ist es wichtig: 

Auch Stiftungen sind verpflichtet, die verschärften datenschutzrechtlichen Anforderungen umzusetzen. Die Umsetzung kann im Einzelfall komplex sein. Da die ursprünglich vorgesehene Umsetzungsfrist von zwei Jahren gestrichen wurde, empfehlen wir unseren Mitgliedern, soweit noch nicht geschehen, die erhöhten Anforderungen möglichst zeitnah umzusetzen, damit sie bei Inkrafttreten des Gesetzes die neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllen. 

Wie wir Sie unterstützen: 

Orientierung und Anleitung bieten das SwissFoundations Merkblatt „Die neue Schweizer Datenschutzgesetzgebung – Was Sie beachten müssen“ mit Checkliste (im Downloadbereich) sowie die Mustervorlagen für eine Datenschutzerklärung und Standardklauseln vom November 2018. Alle drei Dokumente stehen exklusiv unseren Mitgliedern zum Download zur Verfügung. Die Unterlagen hatten die Umsetzung des Gesetzes bereits antizipiert, wurden im November 2020 überprüft und sind inhaltlich weiterhin gültig. Bitte beachten Sie, dass die Mustervorlagen auf die jeweilige Stiftung individuell anzupassen sind.  

Tags

Newsletter

Bleiben Sie über die Stiftungswelt im Bilde! Wir berichten über aktuelle Debatten und Diskurse, reflektieren politisch-rechtliche Entwicklungen und weisen Sie auf Publikationen und Weiterbildungen hin.