SwissFoundations nimmt Stellung zur Motion 24.4514 «Stärkung der Gemeinnützigkeit steuerbefreiter Organisationen»

Die Motion «Stärkung der Gemeinnützigkeit steuerbefreiter Organisationen» wurde am 19. Dezember 2024 von der politischen Gruppe FDP-Die Liberalen eingereicht. Sie fordert drei Dinge: Erstens sollen gemeinnützige Organisationen, zu denen auch Stiftungen gehören, eine sektorbezogene Buchhaltung führen. Diese soll zwischen Aktivitäten unterscheiden, die direkt auf die Verwirklichung des Organisationszwecks abzielen, und anderen Aktivitäten (insbesondere politischen). Nur erstere würden zu einer Steuerbefreiung berechtigen. Zweitens sollen solche Organisationen jedes Jahr eine Steuererklärung ausfüllen. Das auch dann, wenn dies im Kanton ihres Sitzes derzeit nicht vorgeschrieben ist. Drittens sieht der Antrag vor, dass solche Organisationen nicht mehr von der Steuer befreit werden können, wenn sie regelmässig mehr als 50’000 Franken für politische Kampagnen ausgeben.

SwissFoundations hat im Laufe des Jahres 2025 intern und mit einigen Mitgliedern intensiv über die Ziele und die Auswirkungen der Motion diskutiert. Ende Januar 2026 konnten wir unseren Standpunkt in einer Anhörung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) mündlich darlegen. Die schriftliche Stellungnahme wurde Ende Februar 2026 an die ESTV und an die Kommission für Wirtschaft und Abgaben übermittelt, die für die Vorprüfung zuständig ist.

In den kommenden Monaten wird zunächst der Nationalrat und anschliessend der Ständerat über das weitere Vorgehen bezüglich der Motion entscheiden.

SwissFoundations erkennt die Notwendigkeit an, Transparenz und Gleichbehandlung im Bereich der Politikfinanzierung zu gewährleisten. Dies ist wichtig für ein reibungsloses Funktionieren der Demokratie. Wir sind jedoch der Ansicht, dass dieser Aspekt nicht mit den Kriterien für die Gewährung von Steuerbefreiungen vermischt werden sollte, da es sich um verschiedene Bereiche handelt. Zudem müssen Stiftungen in ihren Themenbereichen (Soziales, Bildung, Umwelt oder Kultur) Interessen vertreten können, um ihre gemeinnützigen Ziele zu erreichen.

Schliesslich gelten für Stiftungen bereits heute erhöhte Anforderungen an Transparenz und Beteiligung, auch wenn die Steuerbefreiung eine gesetzliche Ausnahme darstellt. Dazu gehören Buchführungspflichten, gegebenenfalls Revisionspflichten sowie staatliche Aufsicht und Steuerkontrollen.

Es ist daher nicht sicher, ob die Anforderungen des Antrags angemessen und verhältnismässig sind, um eine solche Transparenz der politischen Finanzierung zu gewährleisten.

Stellungnahme hier herunterladen.

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