Stiftungsgründung

Die Gründe eine Stiftung errichten zu wollen, sind vielfältig. Im Zentrum steht meistens der Wunsch, sich langfristig für einen gemeinnützigen Zweck zu engagieren, etwas bewegen zu wollen oder ein Problem zu bekämpfen.

Die wichtigen und erfolgsbestimmenden Entscheidungen bei der Stiftungsorganisation fallen meistens vor der Gründung, denn nachträgliche Änderungen sind aufwändig.

Personen, die sich bereits erste Gedanken zur Stiftungsgründung gemacht haben, steht das Senior Experts Beratungsnetzwerk von SwissFoundations für eine Erstberatung zur Verfügung.

Für Stiftungsgründungen im Kanton Zürich hat der Kanton eine Anlauf- und Infostelle eingerichtet. Hier geht`s zur Landing Page zum Stiftungskanton Zürich.

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Anstiften zum Stiften – 10 Fragen und Antworten rund um die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung

Gemeinsam mit dem Center for Philanthropy Studies CEPS der Universität Basel und der Dachstiftung Fondation des Fondateurs hat SwissFoundations einen Katalog von wichtigen Fragen und Antworten für angehende Stifterinnen und Stifter erarbeitet und ein Senior Experts Beratungsnetzwerk gegründet, das für Einstiegsberatungen zur Verfügung steht.

Philanthropie. Richtig! Aber wie?

Gemeinnützigem Engagement sind fast keine Grenzen gesetzt. Es gibt viele Möglichkeiten, sich gesellschaftlich zu engagieren. Zwischen klassischem Mäzenatentum, nachhaltigem Stiften und sozialem Unternehmertum bestehen massgebliche Unterschiede, und nicht jede Form passt auf jede philanthropische Aktivität. Insbesondere für Stiftungen gilt: Die wichtigen und erfolgsbestimmenden Entscheidungen fallen vor der Gründung, und nachträgliche Änderungen sind sehr aufwendig.

Gemeinsam mit dem Center for Philanthropy Studies (CEPS) der Universität Basel und der Dachstiftung Fondation des Fondateurs hat SwissFoundations deshalb zehn essentielle Fragen und Antworten für zukünftige Stifter und Stifterinnen herausgearbeitet.

Wieso eine eigene Stiftung?

«Das beste Investment mit der höchsten Rendite und dem geringsten Risiko ist Spenden», wird Sir John Templeton zitiert. Es ist ein wunderbares Wagnis, auf das sich Stifter und Spender mit ihrem Engagement einlassen. Für den einen ist es ein persönliches Herzensanliegen, für den anderen ein tiefgreifendes Erlebnis, und wieder andere verspüren das Verlangen, anderen zu helfen und der Gesellschaft etwas zurückzugeben. Anders als bei Spenden oder Zustiftungen können Sie sich in Ihrer Stiftung persönlich engagieren und die Organisation mitgestalten.

Bevor Sie eine Stiftung gründen, sollten Sie sich in einem Businessplan einen Überblick über die einmaligen und laufenden Kosten der Stiftung verschaffen. Prüfen Sie kritisch, ob die verbleibenden Erträge ausreichen, um langfristig den gewünschten Stiftungszweck zu erfüllen. Sollten Sie Zweifel haben, kann es lohnenswert sein, Alternativen wie eine unselbständige Stiftung innerhalb einer Dachstiftung, eine Verbrauchsstiftung oder eine Spende in Erwägung zu ziehen.

Wie gründe ich eine gemeinnützige Stiftung?

Die Schweiz blickt auf eine lange Stiftungstradition zurück und kennt ein sehr liberales Stiftungsrecht. Mit über 13’000 gemeinnützigen Stiftungen und einem gesamten Stiftungsvermögen von rund CHF 100 Mrd. gibt es in der Schweiz pro Kopf sechsmal mehr gemeinnützige Stiftungen als in den USA oder Deutschland. Entsprechend einfach ist es, in der Schweiz eine gemeinnützige Stiftung zu gründen. Es bestehen nur wenige Beschränkungen, was Gründung, Zwecksetzung und Organisation der Stiftung betrifft. Gerade deshalb ist eine sorgfältige Planung der Stiftung unerlässlich.

Bei der Gründung sind folgende Stellen involviert und sollte folgender Ablauf beachtet werden:

  1. Festlegen von Stiftungsurkunde und Stiftungsreglement mit Angaben zu Zweck, Vermögen und Stiftungsrat
  2. Wahl von Stiftungssitz und Aufsichtsbehörde (gemäss geografischer Ausrichtung der Stiftung)
  3. freiwillige Vorprüfung von Urkunde und Reglement durch Aufsichts- und Steuerbehörde
  4. Notarielle Beglaubigung
  5. Beantragung Übernahme Stiftungsaufsicht
  6. Beantragung Steuerbefreiung bei Steuerbehörden

Was muss ich beim Stiftungszweck beachten?

Der Stiftungszweck ist die wichtigste Leitplanke Ihrer Stiftung. Entsprechend achtsam und überlegt sollte er formuliert sein. Dem Stiftungsrat kommt die unternehmerische Aufgabe zu, den Stiftungszweck im Rahmen der Stiftungsstrategie zu konkretisieren und zur Umsetzung zu bringen. Sinnvollerweise erlässt der Stifter bzw. die Stifterin deshalb ein Leitbild und ein Organisationsreglement, das dem Stiftungsrat als strategische Vorgabe dient. Ist die Stiftung gegründet, kann der Zweck grundsätzlich nicht mehr geändert werden, es sei denn, der Stifter hat   in der Urkunde einen «Zweckänderungsvorbehalt» eingefügt, was heute von den meisten Stiftungsexperten empfohlen wird.

Wie teuer ist eine Stiftungserrichtung?

Es muss zwischen einmaligen und wiederkehrenden Kosten unterschieden werden.

Gründungskosten einer selbständigen Stiftung betreffen:

  • Anwaltshonorare sowie allfällige weitere Beratungshonorare
  • Gebühren für den Handelsregistereintrag
  • Notariatskosten
  • Gebühr für die Übernahme der Stiftungsaufsicht

Für die Gründung einer selbständigen Stiftung muss mit Kosten von mindestens CHF 10’000 bis 15‘000, je nach Komplexitätsgrad der Stiftungen auch mit mehr gerechnet werden.

Bei den wiederkehrenden Kosten spielen verschiedene Faktoren eine Rolle, wie beispielsweise die Grösse der Stiftung, die Breite ihrer Fördertätigkeit, der Entscheid, ob eine professionelle Geschäftsstelle aufgebaut werden soll oder ob der Stiftungsrat die Stiftung ehrenamtlich selbst führt. Zu berücksichtigen sind auch Kosten für Revision und Stiftungsaufsicht.

Wieviel Kapital ist nötig für eine selbständige Stiftung?

Die meisten Aufsichtsbehörden verlangen in der Praxis ein Anfangskapital von CHF 50’000. Neben Bargeld können auch Sachwerte in die Stiftung eingebracht werden. Aus Kosten- und Steuergründen kann es sich lohnen, die Stiftung mit dem Minimalkapital auszustatten und laufend durch Zustiftungen zu alimentieren.

In einem Beitrag im Schweizer Monat 2010 stellt der Stifter Dr. Peter Spinnler die These auf und rechnet dies am eigenen Beispiel auch vor, dass für die Gründung einer auf Ewigkeit angelegten gemeinnützigen Förderstiftung ein Stiftungsvermögen von mindestens CHF 10 Mio. notwendig ist.[1]

Entscheidend ist aber nicht das Anfangskapital, sondern dass die Höhe des zukünftigen Vermögens in einem angemessenen Verhältnis zum Stiftungszweck steht. Viele Stiftungen, insbesondere zeitlich unbeschränkte Stiftungen, kranken an einem zu geringen Stiftungskapital. Wenn in der Stiftungsurkunde der Erhalt des Stiftungskapitals vorgesehen ist, können Stiftungen in Zeiten der Negativzinsen unter Umständen keine Förderleistungen mehr erbringen. Je kleiner das Vermögen, desto höher ist zudem der relative Anteil der Verwaltungskosten an den Ausgaben.[2]

[1] Spinnler Peter, Nur wache Stiftungen erfüllen ihren Zweck, in: Schweizer Monat April 2010, Ausgabe 977, Dossier Gutes bessser tun, https://schweizermonat.ch/nur-wache-stiftungen-erfuellen-ihren-zweck/.

[2] Eckhardt Beate/Jakob Dominique/von Schnurbein Georg, Der Schweizer Stiftungsreport 2016, 6 f, www.stiftungsreport.ch.

Was ist der richtige Zeitpunkt?

Grundsätzlich ist eine Errichtung zu Lebzeiten oder nach dem Tod möglich. Die Errichtung nach dem Tode ist nur mit einer testamentarischen Verfügung bzw. einem Erbvertrag möglich. Wenn man eine Stiftung zu Lebzeiten errichtet, hat man selbst noch grosse, direkte Einflussmöglichkeiten. Der Stifter bzw. die Stifterin kann die Gründung und die Fördertätigkeit selbst begleiten und auch entsprechend Einfluss nehmen auf die Ausgestaltung der Förderstrategie. Zudem kann er sich an den Fortschritten erfreuen oder allenfalls korrektive Massnahmen ergreifen.

Häufig zu beobachten ist auch eine Mischform: Man errichtet eine Stiftung zu Lebzeiten, macht erste Fördererfahrungen und vermacht der Stiftung sein Restvermögen nach dem Tode.

Wie setze ich den Stiftungsrat zusammen?

Der Stifter bzw. die Stifterin bestimmt bei der Stiftungsgründung den ersten Stiftungsrat. Dieser sollte zu Beginn nicht zu umfangreich sein, empfehlenswert ist eine Grösse von drei bis fünf Personen. Mindestens ein Stiftungsrat muss gemäss Praxis seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.

Der Stiftungsrat ist das oberste Stiftungsorgan, vergleichbar mit dem Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft. Die primären Aufgaben des Stiftungsrates sind die strategische und organisatorische Leitung der Stiftung im Sinne des Stiftungszweckes.[1]

Von einigen Steuerbehörden wird, auch ohne Rechtsgrundlage, immer noch verlangt, dass der Stiftungsrat ehrenamtlich arbeitet. Eine angemessene Honorierung für die Fach- und Expertentätigkeit ist jedoch möglich. Hier lohnt sich ein Austausch mit dem SwissFoundations, dem Verband der Schweizer Förderstiftungen, sowie anderen gemeinnützigen Stiftungen.

[1] Als Pflichtlektüre für den Stiftungsrat empfehlenswert ist der Swiss Foundation Code 2021, der online erhältlich ist unter www.swissfoundationcode.ch

Wem muss die Stiftung Rechenschaft ablegen?

Nach Errichtung unterliegt die Stiftung jährlich der Prüfung durch eine externe Revisionsstelle, die Aufsichtsbehörde und periodisch durch die Steuerbehörde. Je nach Kanton muss die Stiftung jährlich oder in einem festgelegten Rhythmus eine Steuererklärung einreichen, um die Steuerbefreiung weiterhin zu behalten.

Wer hilft mir bei der Gründung?

Für ein Erstgespräch steht Ihnen das Senior Expert Network von SwissFoundations zur Seite. Um unnötige Fehler zu vermeiden, den effektiven Gründungsakt zu vereinfachen und auch Kosten zu sparen, sollten zudem juristische Fachpersonen mit fundiertem Wissen im Stiftungsrecht bei der Erstellung der Statuten und bei der Einreichung zur Vorprüfung bei den Behörden beigezogen werden.

Kann eine Stiftung aufgelöst werden?

Eine selbständige Stiftung kann nur durch Beschluss der Aufsichtsbehörde aufgelöst werden. Dies ist der Fall, wenn nach objektiver Wahrnehmung der Zweck nicht mehr erfüllt werden kann oder das Vermögen zur Zweckerfüllung nicht mehr ausreicht. Ein allfälliges Restvermögen muss in diesem Fall an eine zweckverwandte gemeinnützige Organisation übertragen werden.

Jede Liquidation setzt die Durchführung eines formellen Verfahrens voraus. Bis zum Abschluss des Verfahrens bleibt die Stiftung rechnungslegungspflichtig.

Bei einer unselbständigen Stiftung innerhalb einer Dachstiftung ist die Auflösung jederzeit möglich unter der Bedingung, dass das Stiftungskapital dem Zweck entsprechend einer gemeinnützigen Organisation vermacht wird.

Alternativen zur selbständigen Stiftung

Dachstiftungen bieten ein einfaches, wirksames und flexibles Kooperationsmodell: Mehrere unselbständige Stiftungen stellen sich unter das gemeinsame Dach eines rechtlichen Gefässes und teilen sich die Kosten. Die Kosteneffizienz ist dabei nur einer der vielen Vorteile eines Fonds innerhalb einer Dachstiftung. Ein wichtiger Vorteil liegt in der Flexibilität, mit der Stifter ihre individuellen Anliegen umsetzen können. Sollte sich der Stiftungszweck erfüllt haben, kann ein Stiftungsfonds ohne aufwändigen Liquidationsprozess wieder geschlossen werden. Auf Wunsch der Stiftenden ist es auch möglich, den Zweck im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu verändern. Schliesslich lässt sich eine unselbständige Stiftung bei Bedarf auch in eine selbständige umwandeln. Weitere Informationen finden sich unter www.dachstiftungen.ch

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